
Wissen · Brandschutz
Kunstpflanzen in Fluchtwegen
In notwendigen Fluren und Treppenräumen von Versammlungsstätten müssen Ausschmückungen nichtbrennbar sein, und in den Fluchtwegen niederländischer Wohngebäude ist nur Metall, Stein, Glas oder Klasse A1 erlaubt. Dort gehören also keine Kunstpflanzen hin, auch keine schwer entflammbaren. In Foyers, Büros, Hotels und Gastronomie außerhalb dieser Bereiche ist schwer entflammbares Grün oft möglich, wenn es die Anforderung vor Ort erfüllt.
Notwendiger Flur: nein. Anderswo: oft ja.
Kunstpflanzen bestehen aus Kunststoff. Auch schwer entflammbar erreichen sie keine Klasse A1 und sind nicht nichtbrennbar. Deshalb gehören sie nicht in Bereiche, in denen nur nichtbrennbare Dekoration erlaubt ist. In anderen Bereichen entscheidet die Anforderung vor Ort, meist im Brandschutzkonzept festgelegt. Stimmen Sie das mit Ihrem Brandschutzplaner oder der Feuerwehr ab. Wir liefern das Zertifikat zu Ihren Produkten.
Von Rinze de Leeuw und Lennard Duijvestijn · zuletzt geprüft am 1. November 2026
Notwendige Flure und TreppenräumeIn niederländischen Wohngebäuden (Bbl Art. 6.15a) und in deutschen Versammlungsstätten (VStättVO § 33) nur nichtbrennbare Dekoration.
Büro, Hotel, Pflege und GastronomieEs gilt die Anforderung vor Ort, etwa mindestens schwer entflammbar für Ausschmückungen (VStättVO § 33). Unsere Linie: DIN 4102-1 B1 und Euroklasse B-s2,d0.
Keine brennenden Tropfend0 bedeutet: keine brennenden Tropfen oder Teile. Messe Frankfurt verlangt zum Beispiel, dass Kunstpflanzen nicht brennend abtropfen.
Was gilt wo?
Die Regeln hängen vom Gebäude, vom Ort und vom Land ab. Wählen Sie Ihre Situation.
Wohngebäude in den Niederlanden
In einem gemeinschaftlichen Verkehrsraum eines Wohngebäudes, durch den ein Fluchtweg führt, dürfen nach dem niederländischen Bbl (Artikel 6.15a) keine brandgefährlichen Gegenstände stehen. Dekoration zählt ausdrücklich dazu, ebenso Möbel, Fahrräder und Abfall. Dekoration ist nur erlaubt, wenn sie:
- aus Metall, steinartigem Material oder Glas besteht;
- nach NEN 6064 nichtbrennbar ist; oder
- die Brandklasse A1 nach EN 13501-1 erfüllt.
Kunstpflanzen erfüllen das nicht, auch schwer entflammbare nicht. Erlaubt bleiben Beschilderung, Informationen für Bewohner und an der Wohnungstür ein Bild oder eine Fußmatte von höchstens 0,5 m². Nach Artikel 6.23a muss außerdem immer eine freie Breite von mindestens 0,85 m bleiben.
Büro, Hotel, Pflege und Schule
Für Versammlungsstätten ist es klar geregelt (siehe Versammlungsstätten und Messen). Für andere Gebäude legen die Bauordnung des Landes und das Brandschutzkonzept fest, was in notwendigen Fluren und Treppenräumen erlaubt ist. Gehen Sie dort von nichtbrennbar aus, solange das Brandschutzkonzept nichts anderes sagt. In Foyers, Büros, Hotelzimmern und Aufenthaltsbereichen außerhalb des Fluchtwegs ist schwer entflammbares Grün oft möglich.
Welche Anforderung an Ihrer Stelle gilt, steht im Brandschutzkonzept oder in der Baugenehmigung. Fragen Sie im Zweifel Ihren Brandschutzbeauftragten, Ihren Brandschutzplaner oder die Feuerwehr. Wir stimmen die Ausführung gerne mit ihnen ab.
Versammlungsstätten und Messen
Die Versammlungsstättenverordnungen der Länder verlangen, dass Ausschmückungen mindestens schwer entflammbar sind. In notwendigen Fluren und notwendigen Treppenräumen müssen sie aus nichtbrennbarem Material bestehen (zum Beispiel § 33 VStättVO Baden-Württemberg). Natürlicher Pflanzenschmuck darf nur so lange im Raum bleiben, wie er frisch ist.
Messehallen haben eigene Regeln. Messe Frankfurt verlangt Kunstpflanzen, die mindestens schwer entflammbar sind (DIN 4102 B1 oder die europäische Entsprechung), nicht brennend abtropfen, und eine Kopie des Nachweises am Stand. Für den Stand zeigen Sie unser Zertifikat nach DIN 4102-1 (B1).
Niederlande und Vereinigtes Königreich
In den Niederlanden ist das Bbl (Besluit bouwwerken leefomgeving) maßgeblich. In gemeinschaftlichen Fluren, Hallen und Treppenhäusern von Wohngebäuden mit Fluchtweg ist nur Dekoration aus Metall, Stein, Glas oder Material der Klasse A1 erlaubt (Artikel 6.15a), und es müssen mindestens 0,85 m frei bleiben (Artikel 6.23a). In anderen Gebäuden gilt für hängendes Grün die Klasse, die dort für Wände und Decken vorgeschrieben ist (Artikel 6.14).
Im Vereinigten Königreich rät zum Beispiel die Feuerwehr von Kent, Kunstgrün von Treppen, Fluren und Fluchtwegen fernzuhalten, schwer entflammbares Kunstgrün zu wählen und die Zertifikate für Kontrollen aufzubewahren.
Wie finden Sie heraus, was gilt?
Als Betreiber sind Sie für den sicheren Betrieb verantwortlich. Die Anforderung für Ihren Bereich steht im Brandschutzkonzept oder in der Baugenehmigung. Wenn Sie es nicht wissen, fragen Sie Ihren Brandschutzbeauftragten, Ihren Brandschutzplaner oder die Feuerwehr.
Wir helfen bei der Übersetzung in Grün: welche Produkte zur Anforderung passen und welches Zertifikat dazugehört. Das Zertifikat senden wir mit dem Angebot oder der Lieferung, damit Sie es in Ihre Brandschutzunterlagen aufnehmen können.
Brandsicheres Grün, wo es erlaubt ist.




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Pieter van Kruijsdijk · Architekt, Fletcher HotelProjekt ansehenSind Kunstpflanzen in Fluchtwegen erlaubt?+
In notwendigen Fluren und notwendigen Treppenräumen von Versammlungsstätten nicht: Die Versammlungsstättenverordnungen verlangen dort nichtbrennbare Ausschmückungen, und auch in niederländischen Wohngebäuden ist dort nur Metall, Stein, Glas oder Klasse A1 erlaubt. Außerhalb dieser Bereiche, etwa in Foyers, Büros und Hotels, sind schwer entflammbare Kunstpflanzen oft möglich, wenn sie die Anforderung vor Ort erfüllen.
Sind schwer entflammbare Kunstpflanzen im notwendigen Flur erlaubt?+
In Versammlungsstätten nein, und auch sonst meist nicht. Schwer entflammbar (B1 oder Euroklasse B) ist nicht dasselbe wie nichtbrennbar (A1 oder A2). In notwendigen Fluren und Treppenräumen von Versammlungsstätten müssen Ausschmückungen nichtbrennbar sein.
Ist eine Pflanzenwand im Treppenhaus eines Bürogebäudes erlaubt?+
Das hängt davon ab, ob das Treppenhaus ein notwendiger Treppenraum ist. Dort sind in der Regel nur nichtbrennbare Materialien erlaubt. Ist es kein notwendiger Treppenraum, entscheidet die Anforderung im Brandschutzkonzept. Unsere Pflanzenwandpaneele sind nach EN 13501-1 mit Euroklasse B-s2,d0 geprüft.
Was ist der Unterschied zwischen schwer entflammbar und nichtbrennbar?+
Nichtbrennbare Materialien (Klasse A1, etwa Stein und Glas) tragen nicht zum Brand bei. Schwer entflammbare Materialien können brennen, tragen aber nur begrenzt bei. Unsere Linie ist nach DIN 4102-1 als B1 und nach EN 13501-1 als Euroklasse B-s2,d0 geprüft: sehr begrenzter Beitrag zum Brand, mittlere Rauchentwicklung, keine brennenden Tropfen.
Wie viel Platz muss im Fluchtweg frei bleiben?+
Die nötige Breite hängt vom Gebäude und der Personenzahl ab und steht im Brandschutzkonzept. In niederländischen Wohngebäuden müssen im gemeinschaftlichen Fluchtweg mindestens 0,85 m frei bleiben. Stellen Sie Pflanzen nie auf Treppen oder vor Türen, Feuerlöscher und Schilder.
Erhalte ich ein Zertifikat für meine Brandschutzunterlagen?+
Ja. Das Zertifikat zu Ihren Produkten senden wir auf Anfrage mit dem Angebot oder der Lieferung. In Deutschland ist das meist das Zertifikat nach DIN 4102-1 (B1). Zertifikate stellen wir nicht öffentlich online.
Wer entscheidet, was in meinem Gebäude erlaubt ist?+
Maßgeblich sind die Bauordnung des Landes, Sonderbauvorschriften und das Brandschutzkonzept des Gebäudes. Verantwortlich ist der Betreiber. Im Zweifel entscheiden Brandschutzplaner, Bauaufsicht oder Feuerwehr. Wir beraten Sie zum passenden Grün.
Selbst nachlesen.
Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Die Regeln können je Gebäude und Bundesland abweichen; stimmen Sie sich immer mit Ihrem Brandschutzplaner ab. Hintergrund lesen Sie in unserem Artikel Brandsicheres Grün: immer häufiger gefordert.
- Besluit bouwwerken leefomgeving (NL), Artikel 3.35, 6.14, 6.15a, 6.23a und 6.24 (gültig ab 1.1.2026).
- NEN-EN 13501-1:2018. Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten, Teil 1.
- DIN 4102-1. Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Teil 1: Baustoffe.
- Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg, § 33 (Ausschmückungen); andere Länder vergleichbar.
- RAI Amsterdam, Fire Service Regulation, Artikel 5.9.
- Messe Frankfurt, Factsheet brennbare Standbaumaterialien (2024).
- Kent Fire and Rescue Service, Use artificial or dried foliage.
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